13. Juni 2022

Schriftliche Anfrage 19/11578: Extremismusbeauftragte*r bei der Berliner Feuerwehr

Vom 11. April 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2022)

Antwort vom 27. April 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2022)

Link: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11578.pdf


Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/11578 vom 11. April 2022 über

Extremismusbeauftragte*r bei der Berliner Feuerwehr

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


  1. Inwiefern ist dem Senat bekannt, wie der Stand der Stellenausschreibung der/des bisher nur kommissarisch besetzten Extremismusbeauftragt*n bei der Berliner Feuerwehr ist?

Zu 1.:

Der Extremismusbeauftragte der Berliner Feuerwehr hat diese Aufgabe aktuell als Zugleichaufgabe neben seiner Verwendung als Einsatzbereichsleiter kommissarisch übernommen. Perspektivisch soll der Fachbereich personell verstärkt werden. Eine Stellenausschreibung ist daher noch nicht erfolgt.


  1. Inwiefern ist dem Senat bekannt, aus welchen Gründen eine externe Person für die Stelle gesucht werden soll, und welche Kriterien und Anforderungen enthält die Stellenausschreibung?

Zu 2.:

Die Berliner Feuerwehr möchte externe Fachexpertise für das Aufgabengebiet der bzw. des Extremismusbeauftragten gewinnen. Die im Rahmen der festzulegenden Stellenausschreibung konkret zu stellenden Anforderungen an die externe Person werden zu gegebener Zeit abgestimmt.


  1. Welche Aufgabenbereiche und Themenfelder soll die Stelle beinhalten, welcher Stundenumfang ist vorgesehen und inwiefern sind Veränderungen zum derzeitigen Stand geplant?

Zu 3.:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.


  1. Inwiefern gibt es eine Evaluation der bisherigen Arbeit des kommissarischen Beauftragten oder ist eine solche geplant?

Zu 4.:
Eine Evaluation wurde noch nicht durchgeführt, wird aber seitens des Extremismusbeauftragten der Berliner Feuerwehr zeitnah angestrebt


  1. Inwieweit sind die regelmäßigen Lageberichte des Beauftragten öffentlich einsehbar?

Zu 5.:

Der erste Lagebericht des Extremismusbeauftragten der Berliner Feuerwehr wird derzeit erstellt. Er ist zur internen Vorlage der Behördenleitung vorgesehen.


  1. Inwiefern wurden durch den Beauftragten bisher Präventions- und Fortbildungsmaßnahmen für die Beschäftigten der Feuerwehr organisiert und zu welchen Themenbereichen?

Zu 6.:

Aktuell werden Fortbildungsmaßnahmen für die Führungskräfte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auf den Feuerwachen organisiert. Beschult werden sollen bis zu zehn Führungskräfte auf 35 Feuerwachen. Sie erhalten eine Fortbildung zu interkultureller Kompetenz und eine weitere zur Extremismusprävention und Radikalisierung in der Feuerwehr. In der Grundausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und in der Ausbildung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes wurden die Themen fest eingerichtet. Fortbildungen für den höheren Dienst werden aktuell erarbeitet.

Des Weiteren wird für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren (Wehrleiter und Wehrleiter-Vertreter) an einer Fortbildung zur Extremismusprävention gearbeitet.


  1. Inwiefern gehört auch die Erfassung von Meldungen zu Vorfällen zu den Aufgaben, wie erfolgt der Meldeprozess und wie wird dieses Angebot bisher angenommen?

Zu 7.:

Die Erfassung mutmaßlich politisch motivierter Vorfälle gehört zu den Aufgaben des Extremismusbeauftragten der Berliner Feuerwehr. Die Kontaktaufnahme zum Extremismusbeauftragten der Berliner Feuerwehr kann unter anderem über sein funktionelles E-Mail-Postfach erfolgen. Nach Eingang einer entsprechenden Mitteilung beginnt der Extremismusbeauftragte der Berliner Feuerwehr mit einer Untersuchung des Sachverhalts. Er lässt sich hierzu von der Polizei Berlin, dem Berliner Verfassungsschutz sowie der Rechtsabteilung der Berliner Feuerwehr beraten oder gibt den Sachverhalt direkt an die zuständige Stelle ab.

Der Extremismusbeauftragte der Berliner Feuerwehr steht als zentraler Ansprechpartner der Berliner Feuerwehr für das Themenfeld Extremismus zur Verfügung. Dieses Angebot wird von den Mitarbeitenden sehr gut angenommen, die auch bei kleineren Unsicherheiten niederschwellig anfragen.


  1. Inwiefern gibt es Daten zu Extremismusvorfällen innerhalb der Berliner Feuerwehr, welche Entwicklung ist seit 2019 zu beobachten und welche Dinge fallen unter diese Kategorie?

Zu 8.:

Vor dem Jahr 2021 fand keine zentrale Erfassung mutmaßlich politisch motivierter Vorfälle innerhalb der Berliner Feuerwehr statt, sodass eine aussagekräftige statistische Erhebung und eine Prognose aktuell nicht möglich sind. Der Extremismusbeauftragte der Berliner Feuerwehr wertet einen Fall, der ein Disziplinarverfahren nach sich zieht, intern der Kategorie „Extremismusvorfall“ zu.


  1. Inwiefern existieren anonyme Hinweisgeberverfahren für die Meldung interner Vorfälle, wie es sie beispielsweise bei der Berliner Polizei gibt?

Zu 9.:

Bei der Berliner Feuerwehr existiert aktuell kein anonymes Hinweisgeberverfahren. Sie stimmt sich jedoch derzeit mit der Polizei Berlin hierzu ab.


  1. Wie werden das Angebot und die Aufgaben des/der Beauftragten innerhalb der Feuerwehr kommuniziert und wie schätzt der Senat die Bekanntheit unter den Beschäftigen ein?

Zu 10.:

Der Extremismusbeauftragte der Berliner Feuerwehr und seine Aufgaben wurden allen Mitarbeitenden erstmals nach seiner Einführung in einem Schreiben vorgestellt. Anschließend fand zusätzlich eine Veröffentlichung zu ihm im Mitarbeiter-Magazin 333 der Berliner Feuerwehr statt. Derzeit wird ein weiteres Rundschreiben an die Mitarbeitenden erarbeitet, das über die in der Beantwortung zur Frage 6 beschriebenen Fortbildungsvorhaben informiert. Die zahlreichen bereits niederschwelligen Anfragen, die an den Extremismusbeauftragten der Berliner Feuerwehr herangetragen werden, lassen auf einen hohen Bekanntheitsgrad innerhalb der Berliner Feuerwehr schließen.


Berlin, den 27. April 2022

In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport