Schriftliche Anfrage 19/13006: Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gollaleh Ahmadi und Bahar Haghanipour

Vom 19. August 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2022)

Antwort vom 05. September 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Sep. 2022)

Link: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13006.pdf


Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/13006 vom 19. August 2022 über

Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Bezirke von Berlin sowie die Grün Berlin GmbH um Stellungnahmen gebeten. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Die am 16.08.2022 vom Senat beschlossenen Energiesparmaßnahmen beinhalten, dass nach sorgfältiger Prüfung von Sicherheitsaspekten und nach Abstimmung mit der Polizei eine Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen, die nicht regelmäßig zur Zurücklegung notwendiger Wegstrecken genutzt werden, in Betracht kommen kann.


  1. Welche Grünanlagen in Berlin werden regelmäßig zur Zurücklegung notwendiger Wegstrecken genutzt? Welche nicht? Bitte aufzählen.

Zu 1.:

In Grünanlagen betreiben überwiegend die Bezirke sowie die Grün Berlin GmbH die Beleuchtungsanlagen (ca. 5.000 Standorte). Aktuell sind darüber hinaus etwa 1.400 Leuchten in Grünanlagen im Bestand der öffentlichen Beleuchtung und werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz betrieben, diese sind über das Geoportal im FIS-Broker einsehbar http://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/

Siehe auch Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13809 und 18/17578.

Die Grün Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Grün Berlin bewirtschaftet für das Land Berlin Parkanlagen und urbane Freiräume von stadtpolitischer Bedeutung. Eine vollständige Übersicht ist unter https://gruen-berlin.de/ einsehbar.

Grundsätzlich ist Grün Berlin nicht bekannt, welche der Anlagen hier für „notwendige Wegstrecken“ genutzt werden. Es ist festzustellen, dass der Park am Gleisdreieck als Wegeverbindung genutzt wird. Dies betrifft auch andere eintrittsfreie Parkanlagen, bspw. den Mauerpark und den Kienbergpark sowie das Tempelhofer Feld während der Öffnungszeiten. Die eintrittspflichtigen Parkanlagen dienen vornehmlich der Naherholung und Freizeitnutzung.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:

[Tabelle siehe PDF, S. 3: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13006.pdf]

Die Bezirksämter Lichtenberg, Tempelhof-Schöneberg melden hierzu:

Fehlanzeige

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:

„Eine Aufstellung von Grünanlagen, welche regelmäßig zur Zurücklegung notwendiger Wegstrecken genutzt werden, liegt nicht vor.“

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

„Grundsätzlich werden Grünanlagen in Mitte nur dann durch den Bezirk beleuchtet, wenn dies aus Sicherheitsgründen unabdingbar erscheint und es sich um relevante Wegstrecken handelt. Die Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen ist bisher nicht geplant und müsste in Abstimmung mit der Polizei und der Prüfung von Sicherheitsaspekten erfolgen.“

Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:

„Dass Grünanlagenwege beleuchtet werden, stellt eine absolute Ausnahme dar und steht im Wesentlichen mit übergeordneten, wichtigen Wegeverbindungen im Zusammenhang. Dementsprechend sind alle beleuchteten Wege in Neuköllner Grünanlagen wichtig. Aus Sicht des Bezirks kommt die Abschaltung von öffentlicher Beleuchtung in Grünanlagen in Neukölln nicht in Frage.“

Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:

„Dazu führt der Bezirk keine Datenerhebung durch.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:

„In Steglitz-Zehlendorf sind ausschließlich Beleuchtungen im Bereich wichtiger Durchwegungen in Parks vorhanden, die auch in Zukunft in Betrieb bleiben müssen. Beleuchtungen gibt es in Steglitz-Zehlendorf in folgenden Grünanlagen:

  • Alt-Lankwitz
  • Am Großen Wannsee – Flensburger Löwe
  • Jürgen-Fuchs-Platz
  • Augustaplatz
  • Saargemünder Straße – Ihnestraße
  • Dreifaltigkeitskirche
  • Fischtal
  • Forbacher Platz
  • Gemeindepark Lankwitz
  • Gemeindewäldchen I (Querweg)
  • Gemeindewäldchen II (verl. Rondellstr.)
  • Heinrich-Laehr-Park
  • Karl-Schmidt-Rottluff-Weg
  • Kolonie Königsgraben
  • Krumme Lanke
  • Lauenburger Platz
  • Ludwigsfelder Str. – Neuruppiner Straße
  • Marienplatz
  • Matthäuskirche
  • Molsheimer Straße – Schützallee
  • Munsterdamm – Bergstraße
  • Grünanlage Idsteiner Straße
  • Rad- und Fußweg entlang Kolonie Wupperstraße
  • Ringelsteinweg
  • Promenade am S-Bhf. Lankwitz
  • Promenade am Teltowkanal (verl. Borstellstraße)
  • Ronnebypromenade
  • Schweitzerhofpark
  • Stadtpark Steglitz
  • Sundgauer Straße – Brettnacher Straße
  • Sundgauer Straße – Kilstetter Straße
  • Thielpark (Löhleinstraße – Hüttenweg)
  • Verbindungsweg Sachtlebenstraße – Augustinum
  • Verlängerte Herderstraße
  • Waldparkanlage Krumme Lanke
  • Wasgenstraße (Nebenstelle Johannes-Tews-GS)
  • Wedellstraße – Halbauer Weg
  • Weg zum Hans-Rosenthal-Haus
  • Werner-Sylten-Weg
  • Weverpromenade (Birkbuschstr. – Brückenstr.)
  • Zeunepromenade“

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Treptow-Köpenick werden diverse Wege in Grünanlagen beleuchtet, da auf diesen Wegen ein regelmäßiges Verkehrsbedürfnis und –geschehen vorhanden ist

  • Treptower Park: Bahnhofsvorplatz/Rosengarten
  • Treptower Park: Hafen
  • Treptower Park: Mosaikweg (Puschkinallee – Am Treptower Park)
  • Treptower Park: Parallelweg am Ehrenmal
  • Treptower Park: Kita Karpfenteich
  • Treptower Park: Abteiinsel
  • Grünanlage (GA) Willi-Sänger-Str.
  • GA Johannisthaler Park
  • Bellevuepark
  • GA Platz des 23. April
  • GA Kurpark
  • GA Amtswäldchen
  • GA Amtsgraben
  • GA Luisenhain

Derzeitig ist geplant, in weiteren Grünanlagen Wege vor diesem Hintergrund in Zukunft zu beleuchten

  • GA Kosmosviertel
  • GA Volkspark Wuhlheide“

  1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Grünanlagen nicht regelmäßig zur Zurücklegung notwendiger Wegstrecken genutzt werden? 2.1 An welchen Stellen werden diese Entscheidungen getroffen?

Zu 2.:

Das Land Berlin hat im Lichtkonzept Festlegungen getroffen, welche Wege in Grünanalgen grundsätzlich beleuchtet werden sollten. Siehe auch https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml

Danach sind Wegeabschnitte zu beleuchten, die als:

  • Hauptweg zur Verbindung angenzender Quartiere,
  • wichtiger Schulweg (Verkehrssicherheit, sozialräumliche Bedeutung) oder
  • als touristisch relevante Verbindung (Abschnitt in Parkanlagen mit besonderer touristischer Bedeutung) dienen.

Gemäß Senatsbeschluss Nr. S 625/2022 zur „Umsetzung von Energiesparmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung im Land Berlin als Beitrag zur Energieversorgungssicherheit“ obliegt den Grünflächenämtern der Bezirke bzw. der Grün Berlin GmbH die Prüfung, welche Grünanlagen nicht regelmäßig zur Zurücklegung notwendiger Wegstrecken genutzt werden.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung in Grünanlagen hingegen sieht das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht vor, siehe § 5 Abs. 2.

Die Grün Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Diese Fragestellung entscheiden ausschließlich die Nutzer*innen der Park- und Grünanlagen.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:

„Es gibt keine grundsätzlichen Entscheidungskriterien zur Beleuchtung von Grünanlagen, es wird aber jeder Einzelfall betrachtet. Das Lichtkonzept des Landes Berlin hat mögliche Auswahlkriterien festgelegt, was die Beleuchtung bestimmter Wege in Grünanlagen rechtfertigt. Hierzu zählen Hauptwege zur Verbindung angrenzender Quartiere oder Wegeabschnitte, die der Verkehrssicherheit dienen. Gemeint sind beispielsweise Schul- oder Arbeitswege. Zudem können Wege in Parkanlagen mit besonderer touristischer Bedeutung beleuchtet werden. Das „Stadtbild Berlin Lichtkonzept“ findet weiterhin Gültigkeit.

Die finale Entscheidung, welche Wegeabschnitte in öffentlichen Grünanlagen beleuchtet werden, oblag bzw. obliegt dem Bezirksamt, und hier insbesondere dem Straßen- und Grünflächenamt.“

Die Bezirksämter Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg melden hierzu:

Fehlanzeige

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:

„Dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt sind keine Kriterien bekannt.“

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

„Grundsätzlich werden Grünanlagen in Mitte nur dann durch den Bezirk beleuchtet, wenn dies aus Sicherheitsgründen unabdingbar erscheint und es sich um relevante Wegstrecken handelt. Die Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen ist bisher nicht geplant und müsste in Abstimmung mit der Polizei und der Prüfung von Sicherheitsaspekten erfolgen.“

Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:

„Dass Grünanlagenwege beleuchtet werden, stellt eine absolute Ausnahme dar und steht im Wesentlichen mit übergeordneten, wichtigen Wegeverbindungen im Zusammenhang. Dementsprechend sind alle beleuchteten Wege in Neuköllner Grünanlagen wichtig. Aus Sicht des Bezirks kommt die Abschaltung von öffentlicher Beleuchtung in Grünanlagen in Neukölln nicht in Frage.“

Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:

„Dazu führt der Bezirk keine Datenerhebung durch.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:

„Entfällt. In Steglitz-Zehlendorf gibt es keine beleuchteten Grünanlagen, die nicht regelmäßig zur Zurücklegung notwendiger Wegstrecken genutzt werden.“

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:

„Das verkehrssicherungspflichtige bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt entscheidet in eigener Zuständigkeit und nach Ermessensabwägung vor dem Hintergrund einer notwendigen Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht bei regelmäßigem Verkehrsbedürfnis über die Beleuchtung von Wegen / Wegeabschnitten.“


  1. In welchem Umfang und zu welchen Uhrzeiten soll die Reduzierung der Beleuchtung in den Grünanlagen vorgenommen werden?

Zu 3.:

Die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in Grünanlagen betriebenen Leuchten werden weiterhin mit der Straßenbeleuchtung ein- und ausgeschaltet. Es obliegt in der Entscheidung der bezirklichen Grünflächenämter, ob Änderungen an der Beleuchtung vorgenommen werden. In Ausnahmefällen sind Wege in Grünanlagen als öffentliches Straßenland gewidmet. Hier besteht gemäß Berliner Straßengesetz eine Beleuchtungspflicht, siehe § 7 Abs. 5.

Die Grün Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„In den Parkanlagen, die durch die landeseigene Grün Berlin bewirtschaftet werden, wird die wegebegleitende Beleuchtung der eintrittsfreien Parkanlagen derzeit nicht reduziert.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:

„Eine Reduzierung der Beleuchtung in den Grünanlagen ist bereits fester Bestandteil der Grünanlagenunterhaltung des Bezirks. Gemäß § 5 Abs. 2 Grünanlagengesetz (GrünanlG) besteht für das Land Berlin keine Verpflichtung zur Beleuchtung von Grün- und Erholungsanlagen. Zwischen 22 und 6 Uhr werden, bis auf ausgewählte Ausnahmen, die Grünanlagen im Bezirk FK nicht beleuchtet.“

Die Bezirksämter Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick melden hierzu:

Fehlanzeige

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:

„Derzeit liegen noch keine Planungen zur Änderung des Beleuchtungsregimes vor.“

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

„Grundsätzlich werden Grünanlagen in Mitte nur dann durch den Bezirk beleuchtet, wenn dies aus Sicherheitsgründen unabdingbar erscheint und es sich um relevante Wegstrecken handelt. Die Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen ist bisher nicht geplant und müsste in Abstimmung mit der Polizei und der Prüfung von Sicherheitsaspekten erfolgen.“

Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:

„Dass Grünanlagenwege beleuchtet werden, stellt eine absolute Ausnahme dar und steht im Wesentlichen mit übergeordneten, wichtigen Wegeverbindungen im Zusammenhang Dementsprechend sind alle beleuchteten Wege in Neuköllner Grünanlagen wichtig. Aus Sicht des Bezirks kommt die Abschaltung von öffentlicher Beleuchtung in Grünanlagen in Neukölln nicht in Frage.“

Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:

„Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen. Demzufolge könnte die Beleuchtung komplett abgeschaltet werden.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit:

„Öffentliche Grünanlagen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden nur beleuchtet, wenn es sich um einen offiziellen Schulweg handelt. Dies betrifft nur eine sehr geringe Anzahl von Wegen. 95 % aller Parkwege sind nicht beleuchtet, da nach Grünanlagengesetz keine Beleuchtungspflicht besteht. Aus Sicherheitsgründen kann die Beleuchtung auf Schulwegen nicht reduziert werden.


  1. Welche Punkte beinhaltet die sorgfältige Prüfung von Sicherheitsaspekten?

Zu 4:

Die Grün Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die Sicherheit der Nutzer*innen der Parkanlagen hat oberste Priorität. Für die eintrittspflichtigen Parkanlagen bedeutet dies Sicherheit während der Öffnungszeiten. In den nicht eintrittspflichtigen Parkanlagen besteht die Herausforderung zusätzlich das subjektive Sicherheitsempfinden der Nutzer*innen nicht zu mindern sowie den zunehmenden Vandalismus nicht zu befördern.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:

„Der Bezirk prüft zum Schutz der Umwelt, Menschen und Tiere mit den jeweiligen Fachleuten (Polizei, Umwelt- und Naturschutzamt, etc.) die Beleuchtung im Stadtraum. Es werden zum Beispiel energetische und technische Aspekte (z.B. Umstellung auf LED-Beleuchtung), ökologische Aspekte, verkehrssicherungstechnische oder kriminaltechnische Aspekte abgewogen und die Ergebnisse fließen in die Prüfung ein.“

Die Bezirksämter Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick melden hierzu:

Fehlanzeige

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:

„Es sind dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt keine Prüfkriterien bezüglich Sicherheitsaspekten bekannt.“

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

„Grundsätzlich werden Grünanlagen in Mitte nur dann durch den Bezirk beleuchtet, wenn dies aus Sicherheitsgründen unabdingbar erscheint und es sich um relevante Wegstrecken handelt. Die Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen ist bisher nicht geplant und müsste in Abstimmung mit der Polizei und der Prüfung von Sicherheitsaspekten erfolgen.“

Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:

„Dass Grünanlagenwege beleuchtet werden, stellt eine absolute Ausnahme dar und steht im Wesentlichen mit übergeordneten, wichtigen Wegeverbindungen im Zusammenhang. Dementsprechend sind alle beleuchteten Wege in Neuköllner Grünanlagen wichtig. Aus Sicht des Bezirks kommt die Abschaltung von öffentlicher Beleuchtung in Grünanlagen in Neukölln nicht in Frage. Die beleuchteten Grünanlagenwege in Neukölln sind Schulwege oder übergeordnete, wichtige Wegeverbindungen.“

Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:

„Aufgrund der Tatsache, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen gibt, erfolgt auch keine solche Prüfung in Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA). Zudem wäre eine fachliche Beurteilung aufgrund fehlender Daten und fehlender fachlicher Expertise an dieser Stelle auch gar nicht möglich. Hier wäre eine Abstimmung zur Prävention durch die zuständigen Stellen im Land Berlin notwendig.“


  1. In welcher Form ist die Abstimmung mit der Polizei Berlin vorgesehen?

Zu 5:

Die Grün Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Regelmäßige Abstimmungen zur Lage vor Ort finden mit der Polizei insbesondere für den Park am Gleisdreieck, der Mauerpark und den Kienbergpark statt.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:

„Die Abstimmung mit der Polizei Berlin findet auf der Ebene der Polizeiabschnitte statt.“

Die Bezirksämter Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick melden hierzu:

Fehlanzeige

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:

„Eine Abstimmung zwischen der Polizei und dem Bezirk findet regelmäßig zu verschiedenen Themen statt. Aspekte der Sicherheit im öffentlichen Raum sind dabei stetiger Tagesordnungspunkt.“

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

„Grundsätzlich werden Grünanlagen in Mitte nur dann durch den Bezirk beleuchtet, wenn dies aus Sicherheitsgründen unabdingbar erscheint und es sich um relevante Wegstrecken handelt. Die Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen ist bisher nicht geplant und müsste in Abstimmung mit der Polizei und der Prüfung von Sicherheitsaspekten erfolgen.“

Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:

„Eine Abstimmung mit der Polizei Berlin ist nicht vorgesehen. Als Flächeneigentümer befürwortet der Bezirk unter den derzeitigen Aspekten aus fachlicher Sicht keinerlei Abschaltungen von Beleuchtungen in Grünanlagen. Bezirksseitig begrüßet werden Modellprojekte wie die Umsetzung einer „mitlaufenden Beleuchtung“ in der Hasenheide, die nach erfolgreicher Evaluierung auch in anderen Grünanlagen eingesetzt werden könnten, so die Bezirke finanziell dazu in die Lage versetzt werden.“

Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:

„Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen. Demzufolge könnte die Beleuchtung komplett abgeschaltet werden. Aufgrund der Tatsache, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen gibt, erfolgt auch keine solche Prüfung in Zuständigkeit des SGA. Zudem wäre eine fachliche Beurteilung aufgrund fehlender Daten und fehlender fachlicher Expertise an dieser Stelle auch gar nicht möglich. Hier wäre eine Abstimmung zur Prävention durch die zuständigen Stellen im Land Berlin notwendig. Eine durch das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt veranlasste Abstimmung mit der Polizei Berlin findet demzufolge nicht statt.“


  1. Wie stellt der Senat sicher, dass die Sicherheit von Frauen und Transpersonen sowie anderen vulnerablen Gruppen wie Wohnungs- und Obdachlosenlose in Grünanlagen trotz reduzierter Beleuchtung gewährleistet wird? 6.1 Welche vulnerablen Gruppen werden hierbei berücksichtigt? 6.2 Wie stellt der Senat sicher, dass es im Rahmen der Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen nicht zu vermehrten Straftaten und Übergriffen kommt?

Zu 6:

Gemäß Senatsbeschluss Nr. S 625/2022 obliegt die Prüfung, ob eine Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen in Betracht kommt, den Grünflächenämtern der Bezirke bzw. der Grün Berlin GmbH in Abstimmung mit der Polizei. Sicherheitsaspekte sind dabei zu berücksichtigen.

Die Grün Berlin GmbH teilt hierzu mit:

„Die Sicherheit aller Nutzer*innen soll ermöglicht werden. Hierbei werden Maßnahmen der städtebaulichen Prävention geprüft und berücksichtigt. Ordnungsbehördliche Maßnahmen obliegen den zuständigen Behörden.“

Die Bezirksämter Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick melden hierzu:

Fehlanzeige

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

„Grundsätzlich werden Grünanlagen in Mitte nur dann durch den Bezirk beleuchtet, wenn dies aus Sicherheitsgründen unabdingbar erscheint und es sich um relevante Wegstrecken handelt. Die Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen ist bisher nicht geplant und müsste in Abstimmung mit der Polizei und der Prüfung von Sicherheitsaspekten erfolgen.“

Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:

„Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen. Demzufolge könnte die Beleuchtung komplett abgeschaltet werden. Aufgrund der Tatsache, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen gibt, erfolgt auch keine solche Prüfung in Zuständigkeit des SGA. Zudem wäre eine fachliche Beurteilung aufgrund fehlender Daten und fehlender fachlicher Expertise an dieser Stelle auch gar nicht möglich. Hier wäre eine Abstimmung zur Prävention durch die zuständigen Stellen im Land Berlin notwendig. Eine durch das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt veranlasste Abstimmung mit der Polizei Berlin findet demzufolge nicht statt. Hier wäre ebenfalls eine Abstimmung zur Prävention durch die zuständigen Stellen im Land Berlin notwendig.“


  1. Hat der Senat die beschlossenen Energiesparmaßnahmen auf deren unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Geschlechter geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht und ist dies für die Zukunft vorgesehen?

Zu 7:

Nein, siehe auch Antwort 6.

Die darüber hinaus beschlossenen Energieeinsparungen bei der öffentlichen Beleuchtung (Ausschalten der Gebäudeanstrahlung, beschleunigte Umrüstung von Gasleuchten durch Standardreduzierung, Reduzierung der Dauerbrenner) haben keine Auswirkungen.

Die Grün Berlin GmbH sowie die Bezirksämter Lichtenberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick melden hierzu:

Fehlanzeige

Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

„Grundsätzlich werden Grünanlagen in Mitte nur dann durch den Bezirk beleuchtet, wenn dies aus Sicherheitsgründen unabdingbar erscheint und es sich um relevante Wegstrecken handelt. Die Reduzierung der Beleuchtung in Grünanlagen ist bisher nicht geplant und müsste in Abstimmung mit der Polizei und der Prüfung von Sicherheitsaspekten erfolgen.“


Berlin, den 05.09.2022

In Vertretung

Dr. Meike Niedbal

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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