6. Oktober 2022

Schriftliche Anfrage 19/13034: Familienfreundliche Polizei und Feuerwehr

Vom 23. August 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2022)

Antwort vom 14. September 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2022)

Link: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13034.pdf


Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/13034 vom 23. August 2022 über

Familienfreundliche Polizei und Feuerwehr

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


  1. Wie viele Beschäftigte der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr haben seit 2017 Elternzeit in Anspruch genommen und für welchen Zeitraum? (Bitte nach Beschäftigung/ Diensträngen/ Abteilungen, Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)

Zu 1.:

Zur Beantwortung wird auf die anliegend beigefügte statistische Auswertung der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur pauschalen Elternzeitquote der Beschäftigten von Polizei und Feuerwehr und zur durchschnittlichen Elternzeitdauer in Kalendertagen nach Geschlecht verwiesen. Die Bereitstellung der ermittelten Datensätze durch die Senatsverwaltung für Finanzen erfolgt mit zeitlicher Verzögerung, da jeweils erst im Laufe des Folgejahres ein relativ stabiler Datenbestand für das vorangegangene Jahr vorliegt und erst dann eine Auswertung erfolgen kann. Aus diesem Grund liegen Jahresauswertungen für das Kalenderjahr 2022 noch nicht vor. Weitergehende statistische Aufschlüsselungen – insbesondere zur Beschäftigung, zum Dienstrang und zur Abteilungszugehörigkeit – sind nicht möglich.

[Tabellen siehe PDF, S. 6ff: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13034.pdf]


  1. Inwiefern kam es nach der Rückkehr aus der Elternzeit zu Veränderungen bei der Position oder Beschäftigung? (Bitte nach Beschäftigung/Diensträngen/Abteilungen, Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)
  2. Wie viele der Beschäftigten, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, haben gleichzeitig in Teilzeit gearbeitet und mit welcher Stundenzahl?

Zu 2. und 3.:

Eine statistische Erfassung der Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.


  1. Wie viele der verbeamteten Beschäftigten in Elternzeit haben Beihilfen, Erstattung der Krankenkassenbeiträge o.ä. erhalten?

Zu 4.:

Die Anzahl der gewährten Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

JahrPolizei BerlinBerliner Feuerwehr
Anzahl der verbeamteten Dienstkräfte in Elternzeit, denen ein Zuschuss zu den Krankenversicherungs-beiträgen gewährt wurde
201771972
201872191
2019736100
202073093
2021762120
2022*61495

* (Gewährung bis 31.08.)

Quelle: Auswertung IPV, Stand: 31. August 2022

Die Anzahl der verbeamteten Dienstkräfte der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr, die in Elternzeit Beihilfen erhalten haben, wird statistisch nicht erfasst.


  1. Wie viele der Angestellten in Elternzeit haben Elterngeld für die Dauer der Elternzeit beantragt?

Zu 5.:

Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.


  1. Inwiefern existieren weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten von Polizei und Feuerwehr, etwa Beratungsangebote, Sonderregelungen, Kinderbetreuungsangebote für den Schichtdienst o.ä.?

Zu 6.:

Sowohl die Polizei Berlin als auch die Berliner Feuerwehr bieten eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Die Polizei Berlin ist seit 2018 durch die „berufundfamilie Service GmbH“ als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert. Eine Re-Auditierung ist im Jahr 2021 erfolgt. Beide Behörden bieten insbesondere eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitszeit- und Dienstplanmodelle an. Die Rahmenanwesenheitszeiten in den flexiblen Arbeitszeitmodellen der Polizei Berlin ermöglichen den Dienstkräften, unter Berücksichtigung der dienstlichen Obliegenheiten, berufliche und private Belange zu vereinbaren. Zur Ermöglichung der Gewährleistung familiärer Verpflichtungen unterstützen die Personalbereiche im Einzelfall Dienststellen- /Dienstortwechsel im gegenseitigen Einvernehmen.

Bereits vor der Corona-Pandemie hat die Polizei Berlin Telearbeit und mobiles Arbeiten angeboten. Laut der dazu geltenden Dienstvereinbarung finden besonders familiäre und persönliche Umstände bei der Genehmigung Berücksichtigung. Im Laufe der CoronaPandemie erfolgte ein Ausbau der Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten. Sofern die Tätigkeiten eines Dienstbereichs im Homeoffice erledigt werden können, kann die Arbeit im Homeoffice grundsätzlich auch genutzt werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Auch bei der Berliner Feuerwehr sollen die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens im rückwärtigen Bereich weiter ausgebaut werden.

Aktuell stehen an fünf Standorten der Polizei Berlin Eltern-Kind-Büros zur Verfügung. Diese bieten die Möglichkeit, in Betreuungsnotfällen Kinder mit zur Arbeit zu bringen. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin können dabei die Eltern-Kind-Büros aller Direktionen und Ämter nutzen. Auch für Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr besteht die Möglichkeit, in Betreuungsnotfällen ein solches Büro zu nutzen.


  1. An welche Stellen können sich Beschäftigte wenden, um sich hinsichtlich der Vereinbarung von Familie und Beruf beraten zu lassen?

Zu 7.:

Dienstkräfte der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr können sich mit ihren Anliegen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie jederzeit an ihre vorgesetzte Dienstkraft wenden. Auskünfte können auch durch die personalverantwortlichen Dienstbereiche, durch den Personalservice und die Beschäftigtenvertretungen gegeben werden. Für Beratungen im Sinne der Fragestellung stehen auch die Diversity-Büros der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr zur Verfügung.


Berlin, den 14. September 2022

In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport