13. Juni 2022

Schriftliche Anfrage 19/11579: Verzögerungen bei der Kooperativen Leitstelle

Vom 11. April 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2022)

Antwort vom 03. Mai 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2022)

Link: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11579.pdf


Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19 / 11579 vom 11. April 2022 über

Verzögerungen bei der Kooperativen Leitstelle

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


  1. Wie kommen die enormen Verzögerungen und Kostensteigerungen bei dem Bau der neuen kooperativen Leitstelle für Polizei und Feuerwehr zustande?

Zu 1.:

Das Projekt befindet sich in der Planungsphase, insofern sind keine Verzögerungen im Bau festzustellen. Gerade um Kostenerhöhungen in der Bauphase zu minimieren, ist eine ausreichende Planungszeit wichtig.

Aufgrund der sich abzeichnenden Kostenerhöhung der im letzten Jahr aufgestellten Planungsunterlagen hat der Bedarfsträger eine Überprüfung mit dem Ziel der Kosteneinsparung veranlasst (siehe Bericht an den Hauptausschuss vom 13.07.2021, Rote Nummer 2955 G).

Durch die Projektbeteiligten wurden Einsparpotentiale identifiziert. Diese vom Bedarfsträger beschlossenen Reduktionen mussten in die Bauplanungsunterlagen eingearbeitet werden.

Bei neuen Baumaßnahmen wird zur Einschätzung einer möglichen Kostenentwicklung – soweit möglich – neben der Darstellung des voraussichtlichen bautechnischen Fertigstellungstermins (ggf. sind danach noch Abrechnungsraten und/oder Gewährleistungsrückbehalte zu berücksichtigen) auch eine Aussage zur Baupreisentwicklung auf Basis der Entwicklung der letzten fünf Jahre getroffen.

Die dargestellten, nach Prüfung der Planungsunterlagen festgesetzten Gesamtkosten beziehen sich auf den aktuellen, zum Zeitpunkt des Prüfabschlusses geltenden Baupreisindex, der vom Statistischen Bundesamt quartalsweise festgelegt wird. Auf der Basis der Entwicklung der letzten fünf Jahre – gemäß AV § 24 Absatz 5 LHO – wurde zuletzt eine schwankungsbereinigte durchschnittliche Steigerungsrate des Baupreisindexes von 5,4 % für den Hochbau zugrunde gelegt. Die Gesamtkosten (brutto) werden dabei linear auf das Jahr der jeweils geplanten Fertigstellung hochgerechnet.


  1. Wie sieht der derzeitige Zeitplan für die Schaffung der Leitstelle aus – was für Gebäude sind geplant und wie soll die technische Infrastruktur aussehen?

Zu 2.:

Die Maßnahme gliedert sich in

  • Teilprojekt 1 Neubau einer kooperativen Leitstelle der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr auf dem Gelände Gallwitzallee;
  • Teilprojekt 2 Errichtung eines Erweiterungsbaus im Nikolaus-Groß-Weg;
  • Teilprojekt 3 Sanierung des Bestandsgebäudes der Feuerwehrleitstelle im Nikolaus-Groß-Weg
  • Teilprojekt 4 Lieferung der Leitstellentechnik (Soft- und Hardware)

Für alle Teilprojekte liegen ungeprüfte Bauplanungsunterlagen mit Datum vom 13.04.2022 vor. Es ergeben sich neue Gesamtkosten in Höhe von rd. 290,4 Mio.€.

Nach dem Abschluss der Prüfung der Bauplanungsunterlagen für die Gesamtmaßnahme sowie der Entsperrung nach § 24 Absatz 3 LHO, voraussichtlich im 4. Quartal 2022, werden die Vervollständigung der Ausführungsplanung und die Vorbereitung und Durchführung der Vergaben der Bauleistungen Anfang 2023 erfolgen.

Die Baudurchführung für die Teilprojekte 1 und 2 ist für den Zeitraum 2. Quartal 2023 bis 4. Quartal 2025 vorgesehen.

Das Teilprojekt 4 – Lieferung der Leitstellentechnik – (Bericht zur Teil-Entsperrung nach § 24 Absatz 3 vom 19. November 2019, Rote Nummer 0458 C*) wurde am 05.07.2021 beauftragt und befindet sich in der Ausführungsphase (Softwareentwicklung).

Die Installation der Hardware und Inbetriebnahme in den Teilprojekten 1 und 2 erfolgt im Zeitraum 4. Quartal 2025 bis 2. Quartal 2027.

Daran schließt sich das Teilprojekt 3 -die Sanierung des Bestandsgebäudes der Feuerwehrleitstelle im Nikolaus-Groß-Weg- ab 2. Quartal 2027 an. Dieser Maßnahmenteil wird voraussichtlich im 3.Quartal 2028 baulich abgeschlossen sein.

Die Inbetriebnahme der Leitstellentechnik im Teilprojekt 3 folgt dann umgehend. Die technische Infrastruktur sieht ein hoch modernes, redundantes und leistungsstarkes IKT-Leitstellensystem an den verschiedenen Standorten vor, das untereinander verbunden ist


  1. Wie ist der Stand der Bauplanungen und inwiefern sind sie öffentlich einsehbar?

Zu 3.:

Zum Stand der Bauplanungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Eine Veröffentlichung der Bauplanungsunterlagen ist nicht möglich, da das Projekt als sicherheitsrelevante Infrastruktur „vertraulich“ eingestuft ist.


  1. Wie hoch liegen die geschätzten Gesamtkosten für den Bau und die Ausstattung der Leitstelle, wie setzen sie sich zusammen und welche Kosten sind bisher bereits angefallen?

Zu 4.:

Die Gesamtkosten der ungeprüften Bauplanungsunterlagen betragen rd. 290,4 Mio. € und gliedern sich wie folgt:

  • Baukosten (TP 1-3) 184,0 Mio. €
  • IKT-Leitstellentechnik (TP4) 86,0 Mio. €
  • Unvorhergesehenes 20,4 Mio. €

Insgesamt wurde bis Ende des Jahres 2021 ein Betrag von rd. 24 Mio. € verausgabt.


  1. Wie erklärt sich der Senat die Differenz zwischen den im Haushalt vorgesehenen 185 Mio. € und den derzeit geschätzten, deutlich höheren Kosten?

Zu 5.:

Grundlage der Veranschlagung in Höhe von 185 Mio. € sind geprüfte Vorplanungsunterlagen sowie geprüfte Teil-Bauplanungsunterlagen für die Leitstellentechnik. Die Abweichungen erklären sich durch die höhere Planungstiefe in den jetzt aufgestellten Bauplanungsunterlagen und den zum jeweiligen Zeitpunkt zu berücksichtigenden Baukostenindex.


  1. Inwiefern werden weitere Mittel jenseits des Berliner Haushalts verwendet oder eingeplant, etwa von Bundes- oder EU-Ebene?

Zu 6.:

Drittmittel sind nicht vorgesehen.


  1. Inwiefern existieren bereits vor Fertigstellung der Gebäude kooperative Strukturen bei den Leitstellen von Feuerwehr und Polizei?

Zu 7.:

Derzeit existieren keine kooperativen Strukturen zwischen den Leitstellen der Berliner Feuerwehr und der Polizei Berlin.


  1. Wie positioniert sich der Senat zu dem Kritikpunkt, dass die bisherige technische Ausstattung unzureichend ist und sich durch die baulichen Verzögerungen kostenintensive Modernisierungsmaßnahmen ergeben, die bei einer rechtzeitigen Fertigstellung der Leitstelle entfallen wären?

Zu 8.:

Die Bestandsleitstellen der Berliner Feuerwehr und der Polizei Berlin werden bis zur Realisierung der Kooperativen Leitstelle vollumfänglich betrieben. Die Systeme werden im Rahmen der Wartungsverträge kontinuierlich auf dem laufenden Stand gehalten. Hardware und Software der beiden Leitstellensysteme müssen und werden bis zur Inbetriebnahme der Kooperativen Leitstelle im Rahmen des absolut Notwendigen weiterentwickelt und gewartet. Währenddessen entstehen die üblichen Kosten für Wartung und Betrieb sowie Erhaltungsmaßnahmen an den Systemen. In der Gesamtbilanz ist zu berücksichtigen, dass für die Leitstellentechnik der Kooperativen Leitstelle Kosten für Wartung und Betrieb nun auch erst verzögert anfallen.


  1. Wie wird sichergestellt, dass es keine negativen Auswirkungen, die womöglich „darüber entscheiden, ob man ein Leben retten kann“ aufgrund von veralteter, unsicherer oder mängelbehafteter Technik und Verfahrensweisen gibt, die offenbar auch der Senat als „zeitaufwändig und auch fehleranfällig“ einschätzt? (https://www.berlin.de/kooperative-leitstelle/fuer-die-menschen/)

Zu 9.:

Beide Bestandsleitstellen erfüllen die Anforderungen, werden bis zur Realisierung der Kooperativen Leitstelle weiterhin vollumfänglich betrieben und werden im unbedingt notwendigen Maße weiterentwickelt. Sie sichern die Funktionsfähigkeit der Notrufannahme und der Einsatzdisposition der Sicherheitsbehörden. Für den Fall technischer Störungen stehen Rückfallstufen zur Verfügung.


Berlin, den 3. Mai 2022

In Vertretung

Torsten Akmann


* Rote Nummer 0458 C ist als vertraulich eingestuft und nicht öffentlich abrufbar