13. Juni 2022

Schriftliche Anfrage 19/11577: Anonyme Hinweisgebersysteme bei der Berliner Polizei

Vom 11. April 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2022)

Antwort vom 26. April 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2022)

Link: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11577.pdf


Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/11577 vom 11. April 2022 über

Anonyme Hinweisgebersysteme bei der Berliner Polizei

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:


  1. Welche anonymen Hinweissysteme wie z.B. AHS zur internen Ermittlung gibt es innerhalb der Berliner Polizei und welche weiteren sind geplant?

Zu 1.:

In der Polizei Berlin wird das webbasierte Anonyme Hinweisgebersystem (AHS) betrieben. Das AHS wurde im Jahr 2015 zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption eingerichtet. Es soll nunmehr durch ein phänomenoffenes System – das erweiterte Anonyme Hinweisgebersystem (eAHS) – ersetzt werden. Das Ausschreibungsprozedere für das eAHS ist bereits initiiert.


  1. Wie gestaltet sich nach Kenntnis des Senats der Melde- und Ermittlungsprozess bei diesen Systemen?
  2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Meldung ermittelt wird – z.B. formell oder inhaltlich?

Zu 2. und 3.:

Jeder im AHS eingehende Sachverhalt wird durch den das System betreuenden Dienstbereich im Landeskriminalamt (LKA) Berlin geprüft und es werden erste Ermittlungen zu Personen und Bezugsorten vorgenommen. Zur weiteren Erhellung des Sachverhalts wird versucht, mit der hinweisgebenden Person schriftlich über ein eingerichtetes Postfach im AHS in Kontakt zu treten. Mit den erlangten Erkenntnissen wird der Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung anschließend an die zuständige Fachdienststelle der Polizei Berlin, an Polizeidienststellen im Bundesgebiet oder an andere Behörden übergeben


  1. Wie können Faktoren wie Racial Profiling, persönliche Animositäten u.ä. ausgeschlossen werden?

Zu 4.:

Sämtliche im AHS eingehende Sachverhalte werden ausschließlich anhand von Sachkriterien entsprechend der einschlägigen Gesetze hinsichtlich eines straf-, disziplinar- oder arbeitsrechtlich zu würdigenden Verhaltens bewertet. Das weitere Prozedere unterscheidet sich nicht von offen angezeigten Verfahren.


  1. Inwiefern gibt es Evaluationen oder Berichte, die sich speziell auf die Hinweisverfahren beziehen?

Zu 5.:

Eine Betrachtung des AHS erfolgt regelmäßig über die erhobenen und zur Verfügung stehenden Daten. Innerhalb der Polizei Berlin ist das Verfahren mit den beteiligten Dienststellen abgestimmt.


  1. Inwiefern schätzt der Senat die Verfahren als wirksam und hilfreich ein und wo wird Verbesserungsbedarf gesehen?

Zu 6.:

Das AHS kann ein unterstützendes Mittel zu bestehenden Anzeige- und Hinweismöglichkeiten sein. Wie in der Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt, soll mit der Einführung des eAHS die Phänomenoffenheit zukünftig in der Außendarstellung deutlicher werden.


  1. Wie viele Stellen sind mit der Bearbeitung der Hinweise bei den jeweiligen Systemen betraut?

Zu 7.:

Mit dem AHS ist ein Dienstbereich im LKA Berlin betraut.


Berlin, den 26. April 2022

In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport